Stichwahl bei Bürgermeisterwahl bleibt!

Eine gute Nachricht vom Landesverfassungsgericht in Münster: Die Stichwahl bei den Wahlen der (Ober-) Bürgermeister und Landräte in NRW bleibt! Das Vorhaben von CDU und FDP im Landtag NRW ist damit krachend gescheitert. Von vorne herein war klar: die CDU wollte im ganz eigenen Interesse dafür sorgen, die Chancen der eigenen Bewerber*innen zu verbessern.

SPD und Bündnis90/Die Grünen in NRW vertraten von Anfang an die Auffassung, dass im Angesicht des in den letzten Jahren veränderten Wählerverhalten, bei dem die Stimmen gleichmäßiger auf mehr Parteien verteilt wurden als noch vor 20 oder 30 Jahren, der Wegfall der Stichwahl ein Weniger an Demokratie bedeutet.

Auch in Siegburg baute die CDU darauf, dass bei mehr als einer Gegenkandidatur zur eigenen Bürgermeisterkandidatin eine einfache Mehrheit zum Erfolg führen würde. Dementsprechend wurden gleich mehrere Parteien „ermuntert“, eigene Kandidaten aufzustellen.

Jetzt haben die Siegburger nicht nur eine echte Wahl, sondern auch die Gewissheit, dass am Ende das Amt des Bürgermeisters mit jemandem besetzt wird, der die absolute Mehrheit hinter sich hat!