Keine Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke!

Zur Kommunalwahl 2020 plant die Landesregierung eine Neueinteilung der Wahlbezirke in den Kommunen. Eine solche Änderung führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an nicht-Deutschen und nicht EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben unnötig vergrößert werden.

Vergrößert werden somit gerade die Wahlbezirke, in denen die Menschen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind und den Eindruck haben, in einem „abgehängten“ Stadtteil zu leben. Durch die geplante Änderung werden diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremdet, indem ihnen die Möglichkeit, mit ihrem Ratskandidaten Kontakt aufzunehmen durch den deutlich höheren Betreuungsaufwand der Kandidatinnen und Kandidaten erschwert wird.

Gerade diese Wahlbezirke bedürfen aufgrund ihrer sozialen Struktur einer erhöhten Aufmerksamkeit durch die Ratskandidatinnen und Kandidaten.

Betroffen hiervon sind nicht nur die nicht wahlberechtigten Einwohner, sondern auch die in diesem Wahlbezirk lebenden Wählerinnen und Wähler.

Gerade die Kommunalpolitik lebt jedoch davon, dass jeder Einwohner „seine“ Kandidatin oder „seinen“ Kandidaten mit seinen konkreten Problemen ansprechen kann, denn auf keiner anderen Ebene ist die unmittelbare Betroffenheit der Einwohner so groß, wie auf der kommunalen Ebene.

Hierin ist auch der Grund zu sehen, warum in allen anderen Flächenländern Deutschlands ebenfalls alle Einwohner bei der Bestimmung der Wahlbezirksgröße mitzählen.

NRW darf auch hier keinen Sonderweg gehen!