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Zum Bürgerentscheid zur Zukunft des Rathauses am 19. September 2010 wird es kein Abstimmungsheft mit begründeten Empfehlungen der im Stadtrat vertretenen Fraktionen geben. Eine solche Veröffentlichung zur Information und Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger hätte ein Einvernehmen der Verhandlungsparteien - also der Fraktionen, der Initiative und der Stadtverwaltung vertreten durch den Bürgermeister - vorausgesetzt. Stattdessen wird es, vorbehaltlich eventueller Klagen gegen diese Entscheidung der Verwaltung, lediglich ein Abstimmungsheft mit der ursprünglich beim Bürgerbegehren der Initiative getroffenen Begründung und den Empfehlungen der Ratsfraktionen ohne sachliche Begründungen geben.
„Dem Bürgermeister und der CDU Mehrheitsfraktion geht es ganz offensichtlich nicht um die inhaltliche Darstellung unterschiedlicher Positionen zur Meinungsfindung der Bürger, sondern vielmehr um die einseitige Propaganda in den eigenen Organen „siegburgaktuell“ und "EXTRA-Blatt“, sagt der SPD Fraktionsvorsitzende Frank Sauerzweig.
In einem ersten Treffen hatte man sich auf die Rahmenbedingungen der einzelnen Beiträge geeinigt, wobei vor allem eine Festlegung auf die Länge von einer Seite getroffen wurde. In einem zweiten Treffen sollten einvernehmlich die unterschiedlichen Texte zum Abstimmungsheft verabschiedet werden. Kritisch wurde hierbei lediglich der Text des Bürgermeisters diskutiert, der eine eigene Stellungnahme durchsetzen wollte. Laut § 8 der Satzung der Stadt Siegburg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 17. 12. 2004 darf der Bürgermeister aber lediglich auf die Texte der übrigen Parteien reagieren, um eventuelle sachliche Falschdarstellungen oder ehrrührige Formulierung zu kommentieren. Eine Einflussnahme des Bürgermeisters läuft dem Wesen eines Bürgerentscheids entgegen und ist rechtlich untersagt, es sei denn die Kommission stimmt diesem Ansinnen des Bürgermeisters ausdrücklich zu. Diese Abstimmung wurde allerdings nicht durchgeführt, da der CDU Fraktionsvorsitzende und der 1. Beigeordnete Ralf Reudenbach ein Scheitern der zu findenden Einigung androhte, falls der Beitrag des Bürgermeisters keine Berücksichtigung finden würde. Nur vor dem Hintergrund dieser Drohkulisse kam es zu einem Konsens, um das Einvernehmen nicht zu gefährden. Zwischenzeitlich ist aber klar, dass ein unter diesen Voraussetzungen durchgeführter Bürgerentscheid rechtlich angreifbar wäre. Und zwar von jeder beliebigen Seite.
„Es kann niemandem daran gelegen sein, dieses so wichtige Element der direkten Demokratie aufs Spiel zu setzen, nur um den machtpolitischen Spielchen des Bürgermeisters und seiner CDU Mehrheitsfraktion gerecht zu werden. Ich fordere den Bürgermeister auf, das Abstimmungsheft mit den Begründungen der einzelnen Fraktionen freizugeben, zumal es hier wechselseitig keinerlei Beanstandungen gab und das Einvernehmen zügig hergestellt werden konnte. Der Bürgerentscheid darf nicht zum Spielball des Bürgermeisters werden“, verlangt Frank Sauerzweig.
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass eine Einigung zu einem gemeinsamen Abstimmungsheft in erster Linie an der Strategie der Verwaltung, dem Dickkopf des Bürgermeisters und an seiner Profilneurose scheitern soll. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht die unterschiedlichen Postionen zum Thema kennenzulernen. Wer lediglich auf die Meinungsmache in den gleichgeschalteten eigenen Presseorganen setzt, unterläuft die Ernsthaftigkeit des Bürgerbegehrens und verkauft die Bürger für dumm.“
Die SPD Fraktion empfindet die Entscheidung der Verwaltung als willkürlich und als Beschneidung der eigenen Rechte und wird dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
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